Fahrschule Theuerkauf

Wir bringen Euch in Fahrt!

Führerschein ab 17- Junge Fahrer*innen, erwachsene Begleitpersonen


Führerschein ab 17Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Führerscheinbesitzer*innen. Ihr eigenes Können überschätzen sie oft – kritische Situationen unterschätzen sie. Deshalb ist das Risiko eines Autounfalls für diese jungen Fahrer*innen wesentlich höher. Die traurige Bilanz: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten ist zwischen 18 und 24 Jahren alt. Aktuelle Studien belegen, dass viele Jugendliche zugeben, dass ihr Fahrverhalten oft durch Angst bestimmt ist und sie sich mehr Sicherheit wünschen. Sie haben gerne einen Beifahrer an ihrer Seite.
 
Um die Sicherheit der jungen Fahrer*innen und ihrer Beifahrer*innen zu erhöhen, sollen sie mehr Erfahrungen sammeln. Deshalb wurde seit 01.09.2005 der Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" gestartet, der in anderen europäischen Ländern bereits erfolgreich war. Seit dem 1. September 2005 können die Jugendlichen sich anmelden und ihre Ausbildung beginnen.
 

? Die Grundidee dabei heißt: Mehr Praxis – mehr Beratung – mehr Erfahrung

? Oder anders gesagt: Weniger Risiko – weniger Gefahren – weniger Unfälle.

 

Allgemeiner Ablauf:

  • Ab 16 ½ Jahren Führerscheinausbildung in der Fahrschule Führerscheinausbildung zur Klasse B / BE – wie bisher, nur ein Jahr früher! (enthalten sind die Führerscheinklassen L, M und S welche ohne Begleiter gefahren werden können)
  • Antragsstellung siehe Checkliste “Anmeldung - Was brauche ich?”
  • Antrag auf Teilnahme am Modell “Begleitetes Fahren ab 17” und
  • Anlage zum Antrag “Begleitetes Fahren ab 17” - Begleitpersonen (bei uns im Büro erhältlich!)
  • Führerscheinprüfung: Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens drei Monate, die praktische frühestens einen Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres absolviert werden.
  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird eine Prüfbescheinigung (nur im Inland gültig) anstelle eines Kartenführerscheins ausgehändigt
  • die 2-jährige Probezeit beginnt!
  • Die Fahrerlaubnis beinhaltet die Auflage, nur mit einem Begleiter zu fahren, der in der Prüfbescheinigung aufgeführt wird.
  • Die jungen Fahrer*innen sind die alleinverantwortlichen Fahrzeugführer*innen!
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres fährt man in Begleitung und sammelt Fahrerfahrung.
  • Mit 18 Jahren: Die unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt. Man bekommt den EU - Kartenführerschein ausgehändigt.
 

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an folgende Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer*innen nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter*innen einzutragen
  • Die Begleitpersibeb müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
  • Die Begleitpersonen dürfen nur maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren
 

An den zukünftigen Beifahrer bzw. die zukünftige Beifahrerin:


Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass unsere Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die anvertrauten Jungendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen:
  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie aufmerksam während der Fahrt
  • Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit
  • Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist
  • Begleiten Sie nicht, wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen
  • Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist
  • Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein "Hilfsfahrlehrer"
  • Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer*innen andere gefährden (z. B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße)
  • Führen Sie stets Ihren Führerschein mit sich
  • Wenn Sie die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird
  • Sowohl den Fahranfänger*innen als auch ihren Begleitpersonen empfehlen wir einen Vorbereitungskurs